Heilraum Osteopathie
Osteopathie ist für alle Menschen geeignet - vom Neugeborenen/Kleinkind bis ins hohe Erwachsenenalter.
Leistungsübernahme
Osteopathische Behandlungen werden in der Regel als Privatleistung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Sind sie privat versichert, können sie ihrem Versicherungsschein entnehmen, ob Heilpraktikerleistungen bei ihrer Krankenkasse erstattungsfähig sind. Dies ist der Regelfall.
Seit Anfang 2012 bezuschussen etliche gesetzliche Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Ob und zu welchen Konditionen ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen erstattet, können sie auf folgender Liste einsehen: .https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Termin absagen
wenn sie ihren Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen sie mich bitte 24 Stunden vorher. Ansonsten muss ich den gesamten Betrag berechnen, bitte haben sie dafür Verständnis.